Kirchliche Trauung, Eheprotokoll

Die Ehe leben – Im Bund mit Gott und in der Gemeinschaft der Kirche

Eheschließung in der Pfarreiengemeinschaft Weilheim

„Ich verspreche dir die Treue in guten wie in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis das der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“

Dieses gegenseitige Versprechen geben sich Brautleute bei der Eheschließung vor dem Priester bzw. Diakon, den Trauzeugen, Verwandten und Freunden, im Angesicht der Kirche und in der Verantwortung vor Gott.

Wenn Sie heiraten wollen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit dem Pfarrbüro in Verbindung zu setzen, um dort den Termin anzufragen. Der Kontakt muss mind. 6 Monate vor der Trauung erfolgen! (S. Fußnote1)

Zur Vorbereitung auf die Hochzeit (Möglichkeiten der Gestaltung etc.) findet immer am Beginn des Jahres ein Infoabend „Die kirchliche Trauung gestalten“ statt.

Für 2024 ist dieser Abend für Freitag, 1. März um 19.00 Uhr im „Pfarrheim Miteinander“ (Theatergasse) geplant. Dort bekommen Sie auch Informationen zu Angeboten der Ehevorbereitung (Tag/ Wochenende), das von den Brautleuten besucht werden muss: www.hochzeit-kirchlich.de/termine-fur-sie/aussenstelle-weilheim/ .

Beim Infoabend können Sie mit dem Pfarrer/ Diakon, der bei Ihrer Trauung assistieren wird, Näheres (Traugespräch etc.) absprechen.

Mit dem Pfarrer bzw. Diakon findet ein Traugespräch statt, in dem Wesensinhalte der christlichen Ehe (s. Fußnote 2) angesprochen, kirchenrechtliche Fragen geklärt und Ihre Hochzeitsfeier zusammen vorbereitet wird (Auswahl biblischer Text, Musikalische Gestaltung, Ritus der Trauung, Empfang des Bußsakramentes etc.)

Wichtig: Sollten Sie oder Ihr zukünftiger Ehepartner/ Ihre zukünftige Ehepartnerin bereits einmal verheiratet gewesen sein (auch wenn diese Ehe in einer anderen Konfession oder nur standesamtlich geschlossen wurde), sagen Sie dies bitte bereits bei der Anmeldung des Termins, damit geklärt werden kann, ob eine kirchliche (Katholische) Eheschließung überhaupt möglich ist. Nicht dass es dann zu unangenehmen Überraschungen kommt!

Folgende Kirchen in der Pfarreiengemeinschaft Weilheim stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt Weilheim
  • Alte St. Pöltener Kirche Weilheim
  • Neue St. Pöltener Kirche Weilheim
  • St. Michael Marnbach
  • St. Johannes Deutenhausen
  • Mariä Heimsuchung Unterhausen

Links:

www.hochzeit-kirchlich.de

www.kirchlich-heiraten.info

www.katholisch.de > Artikel suchen unter „Kirchlich heiraten“

Fußnoten:

  1. Richtlinien für die Eheschließung
    Im Amtsblatt der Diözese Augsburg wurde Bestimmungen veröffentlicht, die für alle kirchlichen Trauungen verbindlich sind. Hier die wichtigsten Aussagen in Kürze, die für alle gelten, die in den kommenden Jahren heiraten wollen. Wir bitten auch darum, diese Informationen als Angehörige an diejenigen weiterzugeben, die eine kirchliche Eheschließung im Sinn haben.

1.) Die Anmeldung zu einer kirchlichen Trauung hat mindestens sechs Monate vor dem geplanten Termin beim Pfarramt des Wohnorts der Brautleute bzw. des katholischen Teils zu erfolgen. Eine verbindliche Zusage der kirchlichen Trauung ist erst nach Abschluss des Brautexamens bzw. nach Ausfüllung des Ehevorbereitungsprotokolls möglich ist.

  • Die Ehevorbereitung umfasst neben der Anmeldung mindestens zwei Gespräche mit einem Geistlichen und ein anerkanntes Ehevorbereitungsseminar. Das erste Gespräch muss mindestens vier Monate vor dem Trauungstermin stattfinden. Es dient der umfassenden Information der Brautleute über das katholische Eheverständnis. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Brautleute angeben, zu welchem Ehevorbereitungsseminar sie sich angemeldet haben. Die Brautleute haben die freie Wahl, welches Ehevorbereitungsseminar sie besuchen,

2)“ „Der Ehebund, den beide Partner in freier Entscheidung miteinander eingehen, besteht nach Glaube und Lehre der Kirche wesentlich in der ausschließlichen und unauflöslichen Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau bis zum Tod. Eine Ehe ist ihrer Natur nach auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet. Die Ehe von Getauften ist von Christus zur Würde eines Sakramentes erhoben. Alle Partner, die eine vor Gott und der Kirche gültige Ehe schließen möchten, müssen durch ihr Jawort erklären, dass sie keinen Kernbereich der Ehe ausschließen, weder die eheliche Treue, noch die Unauflöslichkeit, noch die Hinordnung auf das beiderseitige Wohl auf Nachkommenschaft.“

Die Brautleute müssen den Willen zu diesem Eheverständnis erklären und zwar ohne Vorbehalte, ohne irgendwelche Bedingungen und in freier Entscheidung und dies durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Diakon Stefan Reichhart